Verrechnung mit Krankenkasse möglich

Da wir ein Wahlambulatorium sind, ist die Therapie zur Gänze bei uns zu bezahlen. Nach Abschluss der Therapie können die Patienten die Rechnung bei der Krankenkasse geltend machen. Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach der Krankenkasse, pendelt sich jedoch zirka bei der Hälfte der Kosten ein, die bei uns bezahlt werden. Für die Rückverrechnung bei der Krankenkasse sind die Patienten eigenverantwortlich und benötigen dafür folgende Unterlagen:

-) Rechnung im Original

-) Zahlungsbestätigung (nur erforderlich wenn der Betrag per Bank überwiesen wird)

-) Überweisungsschein im Original

-) Terminbestätigung der absolvierten Therapie

Diese Unterlagen bekommen die Patienten von uns an ihrem letzten Termin mit, zusätzlich legen wir das Formular für den Antrag zur Kostenrückerstattung bei.

Sollte es dennoch Probleme bei der Rückverrechnung geben, wenden Sie sich an uns, wir helfen gerne!

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